Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden, nachfolgend Gast genannt, und dem Restaurant Stadthaus Da Luca, Huttwil, im Folgenden als Restaurant bezeichnet. Sollten Teile dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so verpflichten sich der Gast und das Restaurant, diesen ungültigen Teil durch einen Teil zu ersetzen, der dem ursprünglich gewolltem am nächsten steht.
Reservationen
Reservationen von Tischen und andere Leistungen sind verbindlich. Eine Reservation durch den Gast, mit mehr als 20 Personen, ist solange nicht verbindlich, bis diese vom Restaurant durch eine Rückbestätigung erfolgt ist. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Leistungsumfang
Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.
Preise / Zahlungspflicht
Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Wir akzeptieren auch Bezahlungen in EURO, wobei der Kurs mit 1:1 gegenüber dem Schweizer Franken gerechnet wird und das Rückgeld in CHF erfolgt. Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken, EURO oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen.
Versicherung
Die Versicherung für mitgebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast.
Haftung
Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner.
Das Restaurant haftet nicht für allfällige allergische Reaktionen oder Unfälle des Gasts.
Fundsachen
Das Restaurant haftet nicht für liegengelassene Gegenstände des Gasts.
Weitere Bestimmungen
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bern.